Bei Wegzug von Stansstad, Obbürgen, Fürigen und Kehrsiten bitte Abmeldung sobald wie möglich ausfüllen und an die Schulverwaltung Stansstad senden. Formular via Sekretariat erhältlich oder herunterladen. Kontakt: Sekretariat Dokument: Abmeldung_Schuler.pdf (pdf, 16.3 kB)
REGLEMENT ÜBER SCHULABSENZEN
Dokument: Dispensationsgesuch.pdf (pdf, 68.1 kB)
Informationsbroschüre Schule Stansstad, Obbürgen, Kehrsiten (Eltern ABC) Dokument: 2401 Infobroschüre Eltern (pdf, 1013.0 kB)
Bei Zuzug nach Stansstad, Obbürgen, Fürigen und Kehrsiten bitte Anmeldung sobald wie möglich ausfüllen und an die Schulverwaltung Stansstad senden. Formular via Sekretariat erhältlich oder herunterladen. Kontakt: Sekretariat Dokument: Schulanmeldung.docx (docx, 20.8 kB)
Im Kanton Nidwalden gelten fürs 2. Kindergartenjahr und für die Primarschule Blockzeiten von mindestens 3.5 Stunden jeden Vormittag. Diese sind von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Ausnahmen vereinbart die Lehrperson in Absprache mit den Eltern.
Den aktuellen Ferienplan finden Sie hier. Dokument: Ferienordnung 2024-25 (pdf, 268.2 kB)
Im Zusammenhang mit der Einführung des Lehrplans 21 und der darauf gestützten neuen Stundentafel ab Schuljahr 2017/18 rückt das Thema Hausaufgaben wieder verstärkt in den Fokus. Die neue Stundentafel bringt mehr schulische Präsenzzeit mit sich, und diesem Umstand soll durch eine angepasste Hausaufgabenpraxis Rechnung getragen werden.
Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule. Der Besuch des Kindergartens ist im 1. Jahr (Teilzeit-Kindergarten) freiwillig (wird sehr empfohlen), im 2. Jahr (Vollzeit-Kindergarten) obligatorisch. Jedes Kind, das am 28. Februar das vierte Altersjahr zurückgelegt hat, ist zum Schuljahresstart im August zum Besuch des Kindergartens berechtigt. Kinder, die bis zum 28. Februar das fünfte Altersjahr vollenden, treten obligatorisch in das 2. Jahr des Kindergartens ein.
Die Schweiz hat beschlossen, gemeinsam mit den anderen europäischen Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Masern in Europa zu eliminieren. Um dies zu erreichen, müssen mindestens 95 Prozent der Kinder mit zwei Dosen geimpft sein. Tritt ein Masernfall auf, so müssen zudem Massnahmen getroffen werden, damit die Ausbreitung der Krankheit unterbrochen werden kann. Dokument: Masernpravention.pdf (pdf, 102.0 kB)
Informationen für Eltern in Englisch / Information for parents in English Dokument: Masernpravention_Englisch.pdf (pdf, 138.9 kB)
Arztuntersuch 1. Klasse
Die Primarschule ist der erste Teil der obligatorischen Volksschule. Sie dauert 6 Jahre und vermittelt den Kindern die elementaren Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Schulbesuchstage sind, nach vorgängiger Anmeldung bei der Lehrperson, jederzeit möglich.
Die Schulgemeinde Stansstad verfügt über einen Schulhort mit qualifizierter, familienergänzender Kinderbetreuung. Der Schulhort wird als Tagesvariante an 5 Tagen pro Woche und in verschiedenen Betreuungsvarianten während des regulären Schulbetriebs angeboten. Er steht allen Kindergartenkindern und Schülern von Stansstad, Obbürgen und Kehrsiten gegen Entschädigung zur Verfügung. Kontakt: Marion Burrell
Jeder Klasse ist ein amtierender Schulrat zugeteilt. Diese stehen als Ansprechperson für Eltern bei jeglicher Art von Fragen zur Verfügung. Falls möglich, sollte jedoch vorher zuerst die Klassenlehrperson resp. die Schulleitung kontaktiert werden. Details zu dieser Zuteilung siehe folgende Dokumente:
Die Vollzeitkindergartenkinder sowie die SchülerInnen von der 1. bis zur 6. Klasse besuchen den Schwimmunterricht im Strandbad Stansstad. Dieser findet während den Öffnungszeiten des Strandbades (von Ende April bis Ende September) bei gutem Wetter statt. Der Schwimmunterricht wird durch die Schwimmlehrperson erteilt. Die Klassenlehrperson oder eine Turnlehrerin/einen Turnlehrer unterstützen die Arbeit. Kontakt: Toni Durrer
Obbürgen
Kehrsiten Transportangebot gemäss beiliegendem Fahrplan Kontakt: Toni Durrer
Die Sekundarstufe I umfasst die drei der Primarschule folgenden Schuljahre der Orientierungsschule (ohne Untergymnasium).
Die Spielgruppe Stansstad ist in die Schulgemeinde Stansstad integriert. Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Spielgruppe Rägeboge.
Aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) müssen die Schulen keine spezielle Schülerunfallversicherung mehr abschliessen. Der gesamte Versicherungsschutz für die Bereiche Krankheit, Unfall, Invalidität und Todesfall liegt somit in der Verantwortung der Eltern.
Eine Znünipause erfrischt und stärkt. Bitte geben Sie den Zähnen Ihrer Kinder zuliebe keine Süssigkeiten mit. Es ist sinnvoll, wenn Ihr Kind immer ein gesundes Znüni dabei hat. |